Kaufrecht

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Am 01.01.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Mit den Änderungen im Kaufrecht hat der Gesetzgeber die Gewährleistungsrechte der Käufer wegen Mängel der Kaufsache erheblich gestärkt. Die Neuregelung der Gewährleistungsvorschriften hat zu vielen Rechtsproblemen geführt und für viel Unsicherheit gesorgt. Dies gilt insbesondere für den Tierkauf, da Tiere generell vom Gesetzgeber bewusst allen anderen Gebrauchsgegenständen wie Staubsauger, Kaffeemaschine und Pkw gleichgestellt worden sind. Da jedes Tier jedoch – anders als ein Gebrauchsgegenstand – ein lebendes Individuum ist, haben sich hieraus eigenständige Rechtsprobleme ergeben.

Es wurde hauptsächlich darum gestritten,
  • wie der neu geschaffene Nacherfüllungsanspruch anzuwenden ist
  • wann ein Züchter als Unternehmer im Sinne der Vorschriften zum Kaufrecht anzusehen ist
  • unter welchen Voraussetzungen und für welche Krankheiten ein Züchter Schadenersatz zu leisten hat
  • ob der Käufer sogleich die Behandlung des Hundes veranlassen kann.

Nach gut 2 Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz zwei Urteile mit grundlegender Bedeutung gefällt, die für mehr Rechtssicherheit sorgen werden.